Vorsorgeuntersuchungen
Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte 2 bis 4 Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest stattfinden. Dabei erfolgt nach einer ausführlichen Erhebung der Krankengeschichte eine Untersuchung von Scheide, Gebärmutter und Eierstöcken, hierbei wird in der Regel gleichzeitig eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchgeführt. Eine Reihe von Laboruntersuchungen (Hämoglobingehalt des mütterlichen Blutes, Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, Antikörpersuchtest, mit Ihrem Einverständnis ein HIV-Test, Rötelntiter bei unbekanntem Immunstatus, Lues) werden veranlasst. Ihr Körpergewicht und Ihr Blutdruck werden gemessen, Ihr Urin auf Eiweißgehalt, Zucker, ggf. auf Bakterien untersucht.
Liegen alle Laborbefunde vor, stellen wir Ihnen Ihren Mutterpass aus. Alle Untersuchungsergebnisse werden hier dokumentiert, deshalb sollten Sie ihn von nun an immer bei sich tragen und zu jeder weiteren Vorsorgeuntersuchung mitbringen.
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden folgende Untersuchungen alle 4 Wochen statt, danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt:
- Gewichtsmessung
- Blutdruckmessung
- Untersuchung des Urins
- Feststellung des Höhenstandes der Gebärmutter
- Kontrolle der Herztöne und der Lage des Kindes
In der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wird ein Zuckerbelastungstest durchgeführt, um das Risiko einer Diabeteserkrankung einzuschätzen zu können; sollten sich hierbei auffällige Befunde ergeben erfolgt eine weitergehende Diagnostik bzw. Behandlung. Ebenfalls in diesem Zeitraum wird ein erneuter Antikörpersuchtest durchgeführt. Wird bei rhesusnegativen Schwangeren durch eine Blutuntersuchung (NIPT kindlicher Rhesusfaktor) festgestellt, dass das Ungeborene Rhesusfaktor positiv ist, erhält die Schwangere eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin, um das rhesuspositive Kind vor einem Immunangriff durch das mütterliche Blut zu schützen. Bei nachgewiesen rhesusnegativem Kind entfällt die Gabe von Immunglobulin.
Im Verlauf der Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen (9.-12. SSW, 19.-22. SSW, 29.-32. SSW). Dieses Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft.
Ab der 32. SSW erfolgt eine Untersuchung des mütterlichen Blutes auf Hepatitis-B-Antigen.
Die Mutterschaftsvorsorge endet mit einer Nachuntersuchung 6 bis 8 Wochen nach der Geburt.